| 
                
                  |  | Die MRM GmbH  tritt
                    ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen
                    (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer
                    Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen)
                    sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener
                    Veranstalter auf. Im Falle einer Buchung kommt der die
                    Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen
                    Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger
                    zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher
                    ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben
                    keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die
                    vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die
                    entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
                    Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit
                    verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer
                    (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden,
                    kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches
                    Recht zur Anwendung gelangen. Für Reisen und touristische
                    Arrangements, bei denen die MRM GmbH als Eigenveranstalter
                    auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung
                    ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür
                    produzierten Prospekten dargestellten bzw. beigelegten
                    Bedingungen. |  
                  | 1.
                    Vertragsabschluss |  
                  |  | Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung
                    oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann
                    schriftlich, mündlich, per Telefax oder über
                    Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme Ihrer
                    schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten
                    oder persönlichen Buchung durch die MRM GmbH kommt zwischen
                    Ihnen und der MRM GmbH  ein Vermittlungsvertrag
                    zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages durch die MRM
                    GmbH kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über
                    Online-Dienste erfolgen. Mit der Anmeldung weiterer
                    Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren
                    Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des
                    Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen
                    einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier
                    aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
                    gelten für alle Reiseteilnehmer. Die vertragliche Pflicht der
                    MRM GmbH ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten
                    Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen
                    touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten
                    Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten
                    der MRM GmbH. |  
                  | 2.
                    Haftung der MRM GmbH als Vermittler |  
                  |  | Die Angaben über vermittelte
                    Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen
                    beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen
                    Leistungsträger der  MRM GmbH gegenüber, sie stellen
                    keine eigene Zusicherung der MRM GmbH gegenüber dem
                    Reiseteilnehmer dar. Die Haftung der MRM GmbH
                    erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen
                    Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie
                    Besorgung von Leistungen einschließlich einer
                    entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der
                    Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen
                    und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen
                    und umgekehrt. Die MRM GmbH haftet nicht für die Erbringung
                    der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der
                    Reiseveranstalter/Leistungsträger. Die MRM GmbH haftet
                    nicht für den Postversand von Reiseunterlagen. |  
                  | 3.
                    Umbuchung / Stornierung |  
                  |  | Sie können jederzeit vor
                    Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten, wobei wir
                    darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder
                    Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des
                    Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden
                    Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder
                    Leistungsträger). Storno und Umbuchungen können
                    auch über die MRM GmbH erfolgen. Der Rücktritt kann
                    telefonisch oder per E-Mail mit Angabe der Buchungsnummer
                    erfolgen.  Wir empfehlen Ihnen jedoch die Stornierung
                    per Einschreibebrief (die MRM GmbH, Am Saaleschlößchen 14,
                    95145 Hof-Oberkotzau). Die Umbuchung einer vermittelten
                    Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem
                    Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der
                    Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit
                    anbietet.   Die MRM
                    GmbH behält sich vor, dem Kunden alle der MRM GmbH aufgrund
                    einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung
                    gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis
                    zu EUR 25 pro Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden
                    bleibt der Nachweis unbenommen, dass der MRM GmbH kein oder
                    ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.  |  
                  | 4.
                    Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen |  
                  |  | Als bekannt wird
                    vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein
                    gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner
                    gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt
                    die MRM GmbH Ihnen über die jeweiligen darüber
                    hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-
                    und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit
                    diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können
                    (insbesondere anhand des Start Amadeus Systems). Für die
                    Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch
                    selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus
                    der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu
                    Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte
                    Falsch- oder Fehlinformation der MRM GmbH bedingt. Soweit von der  MRM GmbH
                    aus den vorhandenen Systemen (Start Amadeus) zu den oben
                    genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir
                    davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist,
                    sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer
                    nicht mitgeteilt wird. Die MRM GmbHhaftet nicht für
                    die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
                    durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
                    Anmeldende/Reisende die MRM GmbH mit der Besorgung
                    beauftragt hat, es sei denn, dass die MRM GmbH die Verzögerung
                    zu vertreten hat. |  
                  | 5.
                    Zahlung |  
                  |  | Bei allen von der MRM GmbH
                    vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor
                    Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der
                    Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung
                    bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung
                    der Unterlagen erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine
                    Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf
                    der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. Bei Linienflugtickets ist die
                    Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei
                    Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft
                    liegen ist die Zahlungsfrist von der Airline abhängig. Bei
                    Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die
                    Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauf
                    folgenden Tag bis 12.00 Uhr als bankbestätigte Überweisung
                    zur Ticketausstellung vorliegen. Oder als Bar-Zahlung bei
                    einer unserer Agenturstellen vorliegen. Zahlung mit Kreditkarten können
                    nur in Einzelfällen - nach Rücksprache mit der Airline -
                    bei IATA-Tickets akzeptiert werden. Die Zusendung der
                    Tickets erfolgt auf Risiko des Empfängers. Auf Wunsch
                    erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw.
                    Einschreiben werden die zusätzlichen Gebühren in Rechnung
                    gestellt. Bei Chartertickets gelten die
                    normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter. |  
                  | 6.
                    Haftungsbeschränkung |  
                  |  | Für Schäden im Zusammenhang
                    mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem
                    Rechtsgrund, haftet die MRM GmbH nur bei Vorsatz oder grober
                    Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die
                    MRM GmbH nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit
                    vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht
                    des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die
                    Haftung auf den Reisepreis beschränkt.  Die MRM GmbH ist jedoch nicht
                    verantwortlich für die Durchführung externer einzelner
                    Reiseleistungen.Die Buchungsabwicklung und Reiseleistungen werden von
                    verschiedenen Vermittlungsagenturen oder Leistungsträgern
                    (Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenunternehmen, Reedereien
                    etc.) erbracht. Die jeweiligen Kontaktinformationen und
                    Buchungsbedingungen finden Sie bei jedem Reiseangebot.
 |  
                  | 7.
                    Unwirksamkeit einer Reisebedingung |  
                  |  | Die Unwirksamkeit einzelner
                    Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die
                    Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des
                    vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag
                    nicht. |  
                  | 8.
                    Gerichtsstand |  
                  |  | Gerichtsstand
                    für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
                    Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach
                    Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
                    Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz
                    oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
                    Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz der MRM GmbH. |  |