Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die MRM GmbH  tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen die MRM GmbH als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekten dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen.

1. Vertragsabschluss
 

Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch die MRM GmbH kommt zwischen Ihnen und der MRM GmbH  ein Vermittlungsvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages durch die MRM GmbH kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.

Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer.

Die vertragliche Pflicht der MRM GmbH ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten der MRM GmbH.

2. Haftung der MRM GmbH als Vermittler
 

Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger der  MRM GmbH gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung der MRM GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

Die Haftung der MRM GmbH erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. Die MRM GmbH haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger. Die MRM GmbH haftet nicht für den Postversand von Reiseunterlagen.

3. Umbuchung / Stornierung
 

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger).

Storno und Umbuchungen können auch über die MRM GmbH erfolgen. Der Rücktritt kann telefonisch oder per E-Mail mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen.  Wir empfehlen Ihnen jedoch die Stornierung per Einschreibebrief (die MRM GmbH, Am Saaleschlößchen 14, 95145 Hof-Oberkotzau). Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.  

Die MRM GmbH behält sich vor, dem Kunden alle der MRM GmbH aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 25 pro Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der MRM GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
 

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt die MRM GmbH Ihnen über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können (insbesondere anhand des Start Amadeus Systems). Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation der MRM GmbH bedingt.

Soweit von der  MRM GmbH aus den vorhandenen Systemen (Start Amadeus) zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird.

Die MRM GmbHhaftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende die MRM GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die MRM GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.

5. Zahlung
 

Bei allen von der MRM GmbH vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.

Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.

Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist von der Airline abhängig. Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung vorliegen. Oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen.

Zahlung mit Kreditkarten können nur in Einzelfällen - nach Rücksprache mit der Airline - bei IATA-Tickets akzeptiert werden. Die Zusendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Empfängers. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw. Einschreiben werden die zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt.

Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.

6. Haftungsbeschränkung
 

Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die MRM GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die MRM GmbH nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt. 

Die MRM GmbH ist jedoch nicht verantwortlich für die Durchführung externer einzelner Reiseleistungen.
Die Buchungsabwicklung und Reiseleistungen werden von verschiedenen Vermittlungsagenturen oder Leistungsträgern (Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenunternehmen, Reedereien etc.) erbracht. Die jeweiligen Kontaktinformationen und Buchungsbedingungen finden Sie bei jedem Reiseangebot.

7. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

8. Gerichtsstand
  Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz der MRM GmbH.